MUSTERVERTRÄGE ERDGAS

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LIEFERANTENRAHMENVERTRAG NACH KOV XIII

(anzuwenden ab 01.10.2022)

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) wurde eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge – u. a. des Lieferantenrahmenvertrages – erreicht. Gleichzeitig haben sich die Vertragspartner der KoV dazu verpflichtet, die Standardverträge Dritten gegenüber zu verwenden und Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung der KoV ebenfalls zum vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt diskriminierungsfrei gegenüber Dritten entsprechend der vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.

Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, den Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf der Internetseite zu veröffentlichen und dem Lieferanten einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.

Das Vertragsmuster entspricht vollumfänglich der Anlage 3 der KoV (Lieferantenrahmenvertrag Gas).

Vertrag
Anlage 1 Preisblatt
Anlage 2 Kontaktdaten
Anlage 3 EDI-Vereinbarung
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
Anlage 6 § 18 NDAV
Anlage 7 Begriffsbestimmungen
Gesonderte Vereinbarung zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Netznutzung

VERTRAGSANPASSUNGSMÖGLICHKEIT § 29 NDAV

Am 8. November 2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.I S.2477, 2485) in Kraft getreten.

Die NETZE Bad Langensalza GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von Ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederdruck an die geltende Rechtslage zu verlangen.

Damit werden die NDAV mit Wirkung von dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der NETZE Bad Langensalza GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederdruck.

Die Vertragsanpassung erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung am 07.05.2007 in der lokalen Presse Thüringens und wurde zum 08.05.2007 wirksam.